Hochschulgremien
Du möchtest wissen, wofür die ganzen Kürzel (AStA, StuPa, FB, FBR, FS, FSV, Senat, QVK, ZQVK, PA, HS-Rat) stehen und was sich dahinter verbirgt?
Dann bist Du hier genau richtig.
Allgemein:
Die Studierendenschaft
Zu der Studierendenschaft gehören alle Studenten der Westfälischen Hochschule - unabhängig von dem Standort, der Studienrichtung o.ä.
Auf Ebene der Studierendenschaft gibt es drei reine studentische Gremien, das StuPa, den AStA, und die Fachschaftsvertretungen. Studentische Gremien sind von Studierenden, für Studierende.
Es gibt auch mehrere Hochschulgremien, in denen auch Studierende sitzen: zu den gehören z.B.: der Senat und die zQVK. Die Verwaltung und Wahlen der Hochschulgremien finden auf Hochschulbasis statt.
Die Wahlen für die Hochschul- sowie studentischen Gremien (ausgenommen der AStA) werden jährlich ausgeführt. Wer sich ehrenamtlich in einem Gremium engagieren möchte muss sich vorher aufstellen lassen.
Die Fachschaft (FS)
Die Studierendenschaft unterteilt sich in Fachschaften, wie die Fachschaft Informatik, die Fachschaft JPR , die Fachschaft Physikalische Technik usw. Die Zugehörigkeit zu einer Fachschaft wird durch die Satzung der Studierendenschaft geregelt (link: s.u.) und ergibt sich aus dem Studiengang, den ein Student belegt, das heißt, wenn ihr Informatik studiert, gehört ihr zur Fachschaft Informatik. Umgangssprachlich wird aber auch die Fachschaftsvertretung (s.u.) gemeint.
Der Fachbereich (FB)
Es gibt acht Fachbereiche an dieser Hochschule. Diese werden (aus historischen Gründen) in Fachgruppen unterteilt.
Im Fachbereich Informatik und Kommunikation (dazu gehören wir) sind dies die Fachgruppen "Informatik" und "Journalismus und Public Relations (JPR)".
Zu den Gremien:
Spielregeln
Zu Beginn: in den vielen verschiedenen Gremien gibt es auch eine ganze Reihe an Spielregeln bzw. auch Gesetzen, die für die studentischen Gremien und auch für die Hochschulgremien relevant sind.
Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
- Die Satzung der Studierendenschaft
- Definiert die Zusammensetzung der Fachschaften, die Aufgaben von StuPa und AStA sowie...
- Die Wahlordnung der Studierendenschaft
- Die Beitragsordnung der Studierendenschaft
- Die Geschäftsordnung des StuPa
- Die Geschäftsordnung des AStA
- Die Geschäftsordnung der FSV Informatik
- (genau genommen hat jede FSV ihre eigene Geschäftsordnung, diese werden hier aber nicht aufgeführt)
- Die HWVO
- Das Hochschulgesetz des Landes NRW
Die Fachschaftsvertretung (FSV)
Die Interessen der Fachschaft werden durch Ihre jeweilige Fachschaftsvertretung (FSV) vertreten. Für den Fachbereich Informatik sind das wir.
Wir bestehen aus bis zu 15 Studierenden, die einmal jährlich bei den Wahlen aus der Mitte der jeweiligen Fachschaften gewählt werden.
Wir vertreten die Interessen unserer Fachschaft gegenüber den Professoren, der Hochschule im allgemeinen und sind auch teilweise in den studentischen Gremien vertreten.
Wir stehen als Ansprechpartner bei Problemen zur Verfügung. Ebenfalls versuchen wir euch möglichst über verschiedene Ereignisse zu informieren und organisieren Events, die das studentische Leben fördern sollen. Im Allgemeinen versuchen wir also, euch den Studentenalltag angenehmer zu gestalten.
Das Studierendenparlament (StuPa)
Ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Das Studierendenparlament beschließt unter anderem:
- allgemeiner Einsatz für die Studierendenschaft
- Entscheidungen der Finanzen der Studierendenschaft
- Einsicht in die Verwaltung der Studierendengelder
- die Satzung der Studierendenschaft
- Beitrags- und Wahlordnung
- Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft
- Errichtung, Zusammenlegung und Auflösung von Fachschaften
Die Sitzungen des StuPas sind öffentlich, und dort können Studierende nach belieben teilnehmen. Nachdem wir die Einladung erhalten haben, hängen wir sie für Euch neben dem FSV Büro aus.
Hier findet ihr noch die aktuelle Geschäftsordnung (GO):
Der Allgemeine Studierenden Ausschuss (AStA)
Der Allgemeine Studierenden Ausschuss (AStA) ist das geschäftsführende und mit der Außenvertretung betraute Organ der Studierendenschaft der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen, Recklinghausen und Bocholt. Der AStA versucht euch, hochschulübergreifend, ebenfalls den Studentenalltag angenehmer zu gestalten. Der AStA auch ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten als wir (die FSV), so kann der AStA verschiedene Angebote, wie z.B. Veranstaltungen, Kochkurse, Partys, Fahrten, etc. zu günstigen Konditionen anbieten. Er hilft euch aber ebenfalls auch bei Problemen, wie z.B. Finanzen und ähnlichem weiter.
Weitere Informationen oder wann die nächsten Angebote stattfinden findet ihr auf: asta-wh.de
Diese könnt ihr aber größtenteils nur wahrnehmen, wenn ihr Studierender an unserer Hochschule seid.
Der Fachbereichsrat (FBR):
Der Fachbereichsrat beschließt endgültig über Anträge, die den Fachbereich betreffen. Die Stimmberechtigten Mitglieder stellen sich aus 4 Studenten (je nachdem wie die Wahlaufstellung aussieht, aus Informatik- und JPR-Studenten), 9 Professoren und 2 wissenschaftlichen Mitarbeitern zusammen.
Genauer könnt ihr euch im Hochschulgesetz NRW erkundigen (s. Linksammlung).
Studienbeirat
„Der Studienbeirat, berät den Fachbereichsrat, Dekanin oder Dekan in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre, sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen.“
Genaueres dazu findet ihr unten in der Linksammlung.
Prüfungsausschuss (PA)
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Bachelor- / Masterprüfungsordnungen eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen im Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen.
Hochschulrat (HS-Rat)
Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.
Der Hochschulrat besteht nach Maßgabe der Grundordnung aus der vorsitzenden Person sowie mindestens sechs und höchstens zwölf weiteren Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können; zur Gesellschaft gehören insbesondere Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und die organisierte Wahrnehmung der Interessen gesellschaftlich relevanter Gruppen. Die Grundordnung regelt, dass entweder
1. sämtliche seiner Mitglieder Externe sind oder dass
2. mindestens die Hälfte seiner Mitglieder Externe sind.
Mindestens 40 Prozent seiner Mitglieder müssen Frauen sein. Die Mitglieder des Hochschulrates werden vom Ministerium für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.
Den Link zum Hochschulgesetz findet ihr ebenfalls in der Linksammlung.
Hier findet ihr noch die aktuelle Geschäftsordnung (GO):
Senat
Aufgaben des Senates:
- Mitwirkung durch die Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Präsidiumsmitglieder
- Stellungnahme zum jährlichen Präsidiumsbericht
- Legislative zum Erlass und zur Änderung von Hochschulordnungen
- Billigung von Planungsgrundsätzen
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrages, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan und zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale
- Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind:
◦ Vorschlagsrecht und Wahl der Mitglieder der zentralen Qualitätsverbesserungskommission gemäߧ 15 Absatz 2 der Grundordnung der Westfälischen Hochschule (GrundO)
◦ Vorschlagsrecht und Wahl der Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gemäߧ 17 GrundO
Er setzt sich wie folgt zusammen:
- sechs Vertreterinnen / Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- sechs Vertreterinnen / Vertreter aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- sechs Vertreterinnen / Vertreter aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
- sechs Vertreterinnen / Vertreter aus der Gruppe der Studierenden.
Hier findet ihr noch die aktuelle Geschäftsordnung (GO):
Qualitätsverbessungskommission (QVK)
Das Dekanat hält einen Anteil der Qualitätsverbesserungsmittel der Fakultät zur Finanzierung von zentralen Aufgaben vor. Aus diesen Mitteln werden Maßnahmen, die der Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen dienen und von fakultätsweitem Interesse sind, finanziert werden.
Die Qualitätsverbesserungskommission unterbreitet dem Dekan Vorschläge für die Verwendung der Mittel.
Hier findet ihr noch die aktuelle Geschäftsordnung (GO):
Zentrale Qualitätsverbesserungskommission (zQVK)
Die Qualitätsverbesserungskommission hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung der Hochschulleitung hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen
- Beratung hinsichtlich der Qualitätsverbesserung gemäߧ3 Studiumsqualitätsgesetz
- Votum zu den Fortschrittsberichten der Hochschule gemäߧ3 Abs.3 Studiumsqualitätsgesetz
- Erstellung planerischer Vorschläge zur zweckgemäßen Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel
Linksammlung
Amtsblatt (Westfälische Hochschule):
Hochschulgesetz NRW:
- Fachbereichsrat: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=379091
- Studienbeirat: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654
- Hochschulrat: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=379082
- Senat: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=379083
Satzung der Studierendenschaft (Westfälische Hochschule):
Wir hoffen, wir konnten euch schonmal weiterhelfen. Bei weiteren Fragen, Anregungen oder Fehlern könnt Ihr uns gerne ansprechen. (Alle Angaben ohne Gewähr.)